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Betreiber: Styrassic Park GmbH, Dinoplatz 1, 8344 Bad Gleichenberg
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Buchungen und Aufenthalte im Baumhotel sowie für die von Baumhotelgästen in Anspruch genommenen Hotel-, Freizeit- und Zusatzleistungen. Soweit Baumhotelgäste den Styrassic Park besuchen, gelten ergänzend die jeweils gültigen AGB und die Parkordnung des Styrassic Parks.
2. Stornierung / Verschiebung
Bei Stornierung gelten folgende Stornosätze:
– mehr als zwei Monate vor Anreise: 30 %,
– mehr als einen Monat vor Anreise: 50 %,
– mehr als eine Woche vor Anreise: 75 %,
– danach bis zum Anreisetag: 100 %.
Für Gruppen, Kinder und Gutscheine gelten die jeweils gesondert bekanntgegebenen Sonderregelungen.
3. Verfrühte Heimreise
- Bei verfrühter Heimreise wird für noch offene bzw. bereits bezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Kulanz ein Baumhotelgutschein in Höhe von 30 % gewährt. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.
- Bei Ferienlagern können Kinder bei schwerwiegender Undiszipliniertheit bzw. erheblichen Regelverstößen nach Verständigung der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden.
4. Check-in und Check-out
Check-in und Check-out erfolgen entsprechend den jeweils veröffentlichten bzw. in der Buchungsbestätigung bekanntgegebenen Zeiten.
Bei verspäteter Anreise soll das Baumhotel verständigt werden.
5. Reiseversicherung
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Zahlungen erfolgen entsprechend der jeweiligen Buchungsbestätigung.
6. Private Freizeitanlage und natürliches Gelände
Das Baumhotel und die für Baumhotelgäste vorgesehenen Freizeitbereiche befinden sich innerhalb eines natürlichen bzw. naturnahen Wald-, Hang-, Park- und Freizeitgeländes.
Gäste müssen daher insbesondere mit Unebenheiten, Wurzeln, herausragenden Wurzelstöcken bzw. Baumstümpfen, Steinen, Ästen, Laub, Schotter, Erde, Gefällen, Steigungen, Nässe, Schlamm und sonstigen für ein Naturgelände typischen Verhältnissen rechnen.
Nicht sämtliche Wege und Flächen sind eben, glatt, asphaltiert oder vollständig beleuchtet. Jeder Gast hat Schuhwerk, Gehweise, Aufmerksamkeit und Verhalten an die vorhandenen Gelände-, Sicht- und Witterungsverhältnisse anzupassen.
Die Nutzung der privaten Freizeitanlage – insbesondere Pool, Wasserrutsche, Beachvolleyballplatz, Spielplatz, Fußballfläche, Tischtennis, Boccia-/Hufeisenbereich, Lagerfeuerbereich und Liegewiesen – erfolgt unter Beachtung der jeweiligen Benutzungsregeln sowie hinsichtlich der typischen und trotz angemessener
Sicherungsmaßnahmen nicht vollständig vermeidbaren Restrisiken eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. Der Pool darf nur entsprechend den vor Ort geltenden Benutzungsregeln verwendet werden.
Die gesetzlichen Pflichten des Betreibers und zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt. Insbesondere wird die Haftung für Personenschäden sowie für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und für die Verletzung der den Betreiber treffenden Verkehrssicherungspflichten durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
Eltern, Erziehungsberechtigte und sonstige Begleit- bzw. Aufsichtspersonen sind für die alters- und situationsgerechte Beaufsichtigung der von ihnen betreuten Kinder verantwortlich. Der Pool darf von Kindern nur unter Beachtung der vor Ort geltenden Benutzungs- und Aufsichtsregeln genutzt werden.
7. Witterung, Sturm, Gewitter, Glatteis und Dunkelheit
Die Wetterverhältnisse können sich in einem Wald- und Naturgelände kurzfristig verändern. Sturm, Gewitter, Starkregen, Hagel, Schnee, Frost, Eis, Glatteis, Nebel und Dunkelheit können zusätzliche Natur- und Geländerisiken verursachen.
Der Aufenthalt im Park-, Wald- und Freizeitgelände bei erkennbaren oder plötzlich auftretenden solchen Bedingungen erfolgt hinsichtlich dieser typischen Natur- und Witterungsrisiken in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr.
Jeder erwachsene Gast ist verpflichtet, selbst auf die aktuellen Wetter-, Gelände- und Sichtverhältnisse zu achten und bei plötzlich eintretenden erkennbaren Gefahren unverzüglich die nach den konkreten Umständen erforderlichen Maßnahmen zum eigenen Schutz sowie zum Schutz der von ihm beaufsichtigten Kinder zu treffen.
Es kann nicht gewährleistet werden, dass jeder Gast, der sich in einem weit entfernten Teil des Geländes befindet, bei plötzlich einsetzendem Unwetter persönlich gesucht, gewarnt, abgeholt oder begleitet werden kann. Mitarbeiter müssen insbesondere nicht in einen Wald- oder Geländebereich geschickt werden, wenn dessen Betreten aufgrund der bereits eingetretenen Wetterlage für die Mitarbeiter selbst eine erhebliche Gefahr darstellen würde.
Bei Dunkelheit ist eine ausreichende eigene Lichtquelle zu verwenden. Bekanntgegebene Sperren und Sicherheitsanweisungen sind unverzüglich zu beachten.
8. Wege und nicht freigegebene Bereiche
Baumhotelgäste dürfen sich im Park nur innerhalb der für Besucher bzw. Hotelgäste vorgesehenen und freigegebenen Bereiche bewegen.
Abweichende Routen außerhalb des eingezäunten bzw. ausdrücklich freigegebenen Besucherbereiches dürfen nicht begangen werden. Das eigenmächtige Betreten sonstiger Waldflächen, Böschungen, Betriebs-, Forst- oder Technikbereiche ist verboten.
Vorhandene Wegweiser, Absperrungen, Zäune und Sicherheitskennzeichnungen sind zu beachten.
9. Nachtwanderungen und geführte Veranstaltungen
Bei Nachtwanderungen und sonstigen Führungen haben Gäste grundsätzlich beim geführten Gruppenverband zu bleiben und den Anweisungen der Führungsperson zu folgen.
Wer zurückbleiben oder die Gruppe verlassen möchte, hat dies nach Möglichkeit der Führungsperson mitzuteilen. Verliert ein Teilnehmer den Anschluss, hat er sich mit besonderer Vorsicht an der regulären Beschilderung und Wegführung zu orientieren und ist für sich und seine mitgebrachten Kinder selber verwantwortlich.
Für Nachtwanderungen ist wegen der Dunkelheit eine geeignete Taschenlampe oder funktionierende Taschenlampenfunktion eines Mobiltelefons mitzuführen und zu verwenden.
10. Aufsicht über Kinder
Eltern, Erziehungsberechtigte sowie sonstige Begleit- und Aufsichtspersonen sind für eine dem Alter, der Entwicklung und den konkreten Umständen entsprechende Beaufsichtigung der von ihnen mitgebrachten Kinder verantwortlich.
Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Kinder nicht eigenmächtig nicht freigegebene Wald- oder Geländebereiche betreten, Sicherheitsregeln einhalten und Freizeit- und Spieleinrichtungen nur bestimmungsgemäß benutzen.
Die Aufsichtspflicht verbleibt bei der Begleitperson, sofern für eine konkrete Veranstaltung nicht ausdrücklich eine Betreuung bzw. Aufsicht durch den Betreiber übernommen wurde.
11. Rauchverbot
Im gesamten Styrassic-Park- und Freizeitgelände besteht striktes Rauchverbot. Dies gilt insbesondere auch auf Wegen, im Wald- und Naturbereich, bei Attraktionen, auf Spielplätzen und in deren Umfeld sowie in sonstigen Besucher- und Freizeitbereichen.
Rauchen ist ausschließlich in ausdrücklich gekennzeichneten Raucherzonen gestattet. Bei besonderer Brand- oder Waldbrandgefahr können auch diese Raucherzonen vorübergehend gesperrt werden.
12. Zahlungsbedinungen
Für Gäste gelten die Zahlungsbedingungen der Buchungsbestätigung. Für Reisebüros gelten die jeweils vereinbarten Vorauszahlungs- und Zahlungsfristen. Bankverbindung und sonstige Zahlungsinformationen werden gesondert bekanntgegeben.
13. Reklamationen und Schäden
Erkennbare Mängel, Schäden oder Gefahrensituationen sollen möglichst unverzüglich der Rezeption bzw. Parkleitung gemeldet werden, damit eine rasche Prüfung und – soweit möglich – Behebung erfolgen kann.
Unfälle, Personen- und Sachschäden müssen ebenfalls möglichst unverzüglich gemeldet werden, soweit dies dem Betroffenen zumutbar ist.
Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.
14. Attraktionen des StyrassicParks
Baumhotelgäste können die im jeweiligen Angebot enthaltenen Attraktionen des Styrassic Parks während deren Betriebszeiten nutzen.
Attraktionen können aufgrund von Wartung, Umbau, technischer Störung, Witterung oder Sicherheitsgründen zeitweise außer Betrieb sein.
Sind Attraktionen nicht gesondert berechnet, entsteht aufgrund des bloßen Ausfalls einzelner Attraktionen grundsätzlich kein Anspruch auf eine gesonderte Vergütung, soweit gesetzlich zulässig.
15. Parkplatz
Die Parkplatzbenutzung erfolgt hinsichtlich der üblichen und vom Benutzer selbst beeinflussbaren Risiken eigenverantwortlich. Styrassic Park übernimmt keine Bewachung des Fahrzeuges oder der darin zurückgelassenen Gegenstände. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
16. Ethikordnung und Hausrecht
Der Styrassic Park und das Baumhotel sollen Orte der Erholung und des Familienerlebnisses sein. Streit, Beschimpfungen, Drohungen, Mobbing, Diskriminierung, aggressives Verhalten und erhebliche Störungen anderer Gäste oder Mitarbeiter werden nicht geduldet.
Die Park- bzw. Hotelleitung kann bei Verstößen einen Park- oder Hotelverweis sowie bei entsprechend schwerwiegenden Fällen ein Betretungsverbot aussprechen. Bei sicherheitsrelevanten, aggressiven oder sonst schwerwiegenden Verstößen kann dies ohne vorherige Verwarnung erfolgen.
Dies gilt insbesondere auch für Verstöße gegen Rauchverbote, das eigenmächtige Betreten gesperrter oder nicht freigegebener Bereiche sowie die Missachtung sicherheitsrelevanter Anweisungen.
17. Golfcars
Sofern Golfcars zur Nutzung angeboten werden, stehen diese ausschließlich nach Verfügbarkeit zur Verfügung. Einschränkungen können sich unter anderem aufgrund eines erhöhten Gästeaufkommens, der Witterungsverhältnisse, notwendiger Wartungsarbeiten oder behördlicher Vorgaben ergeben.
Sollte die Nutzung der Golfcars vorübergehend nicht möglich sein, stehen Ihnen während dieses Zeitraums selbstverständlich zahlreiche weitere Attraktionen und Angebote im Park zur Verfügung.
18. Hunde
Hunde sind entsprechend den Park- und Hotelregeln zu führen. Im Park sowie außerhalb des Hotelzimmers besteht Leinenpflicht.
Hunde über 8 kg müssen zusätzlich einen geeigneten Maulkorb tragen.
Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt im Hotelzimmer zurückgelassen werden. Sie dürfen aus hygienischen Gründen insbesondere nicht in den Pool, auf den Beachvolleyballplatz oder ins Hotelzimmerbett.
Der Halter hat Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen und dafür geeignete Beutel mitzubringen. Bei Gefährdung, erheblicher Belästigung oder Nichtbefolgung der Hunderegeln kann ein Park- bzw. Hotelverweis ausgesprochen werden.
19. Zimmer und Zimmerservice
Die Bestimmungen über Zimmerservice, Check-in, Check-out sowie die Nutzung des Park- bzw. Freizeitgeländes am An- und Abreisetag gelten entsprechend der jeweiligen Buchungsbestätigung und den Hausregeln.
20. Besonderer Charakter des Baumhotels
Das Baumhotel befindet sich bewusst in einem natürlichen Wald- und Parkumfeld und ist kein klassisches Vier-Sterne-Stadthotel, sondern ein Hotel im Wald.
Naturgeräusche und Naturerscheinungen – etwa Vögel, Insekten, fallendes Laub, Äste, Waldgeräusche und sonstige für ein Waldumfeld typische Erscheinungen – gehören grundsätzlich zum Charakter und Erlebnis eines Baumhotels. Derartige typische und nicht vom Betreiber schuldhaft verursachte Naturerscheinungen stellen für sich allein keinen Mangel der Beherbergungsleistung dar.
21. WC, Abflüsse und Schäden
In WC-Anlagen und Abflüsse dürfen keine Gegenstände eingebracht werden, die zu Verstopfungen führen können, insbesondere Feuchttücher, Hygieneartikel oder vergleichbare Gegenstände.
Kosten einer notwendigen Behebung können einem Gast nur dann verrechnet werden, wenn die Verstopfung oder Beschädigung von ihm bzw. einer ihm zurechenbaren Person verursacht wurde und ihm dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zugerechnet werden kann.
Durch den Gast verunreinigte Matratzen werden in Rechnung gestellt.
22. Foto-, Video- und Datenschutz
Für Foto- und Videoaufnahmen sowie deren Veröffentlichung gelten die Datenschutzerklärung und die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Die bloße Buchung, der Eintritt oder das Betreten des Geländes gilt nicht automatisch als Einwilligung zur werblichen Nutzung von Fotos oder Videos. Soweit für eine konkrete werbliche Aufnahme eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
23. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; eine zum Nachteil eines Verbrauchers abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen.
Für Unternehmer kann, soweit gesetzlich zulässig, das für 8344 Bad Gleichenberg sachlich zuständige Gericht (Bezirksgericht Feldbach) als Gerichtsstand vereinbart werden.
Bankverbindung:
Volksbank Südoststeiermark
IBAN: AT07 4477 0262 7313 0000
SWIFT: VBOEATWWGRA

